Kompetenzen

Es gibt Situationen im Leben, die nicht nur persönlich bedeutsam sind, sondern auch rechtlich. Etwa, wenn man sich entschließt eine Immobilie zu kaufen, eine Gesellschaft zu gründen, Nachfolgeregelungen für den Tod zu treffen oder einen Ehevertrag zu schließen. Solche Rechtsgeschäfte haben eine große rechtliche Tragweite für alle Beteiligten – sowohl heute als auch in Zukunft. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz für bedeutsame Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars vor.

Der Notar berät die Beteiligten als juristischer Experte und klärt sie umfassend über die Bedeutung derartiger Rechtsgeschäfte auf. Er wahrt die Interessen sämtlicher Vertragsteile durch rechtssichere Formulierungen und gewährleistet, dass rechtlich Unerfahrene nicht benachteiligt werden. Er beurkundet Rechtsgeschäfte und erledigt als vertrauenswürdige Schnittstelle zwischen den Vertragspartnern, Behörden, Gerichten und Finanzämtern den reibungslosen Vollzug der Urkunden. So sorgt er für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden.


Aufgaben des Notars

Vor der Beurkundung berät der Notar umfassend, wie sich persönliche Wünsche am besten umsetzen lassen und wie alle Vertragsbeteiligten ihre Rechte und Ansprüche wahren. Auf Grundlage der Beratung, der Vorgaben und der individuellen Umstände bereitet der Notar die Urkunde vor. Dabei achtet er auf die rechtssichere Formulierung sowie auf Fairness und Ausgewogenheit der Regelungen. In der Regel stellt er den Beteiligten einen Entwurf der Urkunde zur Verfügung. Sind sich alle Beteiligten einig, findet die Beurkundung statt. Dabei wird der gesamte Text verlesen und der Inhalt sowie die rechtliche Tragweite erläutert. Mit der notariellen Urkunde wird ein rechtswirksames Dokument hergestellt, dessen Inhalt die Beteiligten bindet und das hohe Beweiskraft, insbesondere gegenüber Gerichten oder Behörden, besitzt. Nach der Beurkundung überwacht der Notar den gesamten Vollzug. Er holt beispielsweise Genehmigungen und Zeugnisse ein, beantragt Registereinträge, übernimmt notwendige Anzeigen bei Behörden, teilt Zahlungstermine mit und erteilt, wenn notwendig, die Vollstreckungsklausel zur zwangsweisen Durchsetzung von Ansprüchen.

Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar neutral und unabhängig. Deshalb vertritt er nicht die Interessen einer Partei, sondern berät alle Beteiligten unparteiisch. Durch die hohen Einstellungsvoraussetzungen und die mehrjährige Spezialausbildung wird eine herausragende fachliche und persönliche Qualifikation der Notare sichergestellt, die eine juristische Beratung auf höchstem Niveau gewährleistet. Notare sind zudem strengen Richtlinien und vielfältigen Amtspflichten unterworfen, deren Einhaltung regelmäßig durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts überprüft wird.

Kompetenzen

Der Notar ist maßgeblich auf den Gebieten des Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts tätig. Er ist Experte insbesondere für:

  • Immobilienkaufverträge,
  • Überlassungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge,
  • Erbbaurechtsbestellungen,
  • Dingliche Grundstücksbelastungen, wie Grundschulden, Dienstbarkeiten sowie Wohn- und Nutzungsrechte,
  • Immobilienerwerb in beratungsintensiven Situationen, zum Beispiel bei Insolvenz oder Zwangsvollstreckung,
  • Testamente und Erbverträge,
  • Auseinandersetzungen bezüglich des Nachlasses,
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte,
  • Erbscheinsanträge und Ausschlagung von Erbschaften,
  • Ehe- und Partnerschaftsverträge,
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen,
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen,
  • Adoptionen und Sorgerechtserklärungen,
  • Gründung von Kapitalgesellschaften,
  • Veräußerung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften,
  • Strukturveränderungen wie Kapitalmaßnahmen oder Satzungsänderungen,
  • Unternehmensumwandlungen und –nachfolgen,
  • Gesellschaftervereinbarungen, Treuhandverträge und Verpfändungen von Gesellschaftsanteilen,
  • Vollmachten.

Vorsorgende und flächendeckende Rechtspflege durch Notare

Um eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Rechtsdienstleistungen in ganz Bayern und im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken zu gewährleisten, gibt es derzeit im Zuständigkeitsbereich der Landesnotarkammer Bayern Notarstellen an 202 Orten in ganz Bayern und im Zuständigkeitsbereich der Notarkammer Pfalz Notarstellen an 28 Orten. An weiteren 23 Orten in Bayern und drei Orten im Pfälzischen OLG-Bezirk Zweibrücken haben Notare zudem sog. Geschäftsstellen ihrer Notarstellen errichtet. Die Abhaltung regelmäßiger Sprechtage in insgesamt 180 bayerischen Gemeinden und zwei Gemeinden im OLG-Bezirk Zweibrücken stellt überdies sicher, dass der Bedarf der Bevölkerung an vorsorgender Rechtspflege durch Notare gedeckt ist.