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Notarielle Aufgaben Berater für alle

Vor der Beurkundung beraten wir umfassend, wie sich persönliche Wünsche am besten umsetzen lassen und wie alle Vertragsbeteiligten ihre Rechte und Ansprüche wahren. Auf Grundlage der Beratung, der Vorgaben und der individuellen Umstände bereiten wir die Urkunde vor. Dabei achten wir auf die rechtssichere Formulierung sowie auf Fairness und Ausgewogenheit der Regelungen. In der Regel stellen wir den Beteiligten einen Entwurf der Urkunde zur Verfügung. Sind sich alle Beteiligten einig, findet die Beurkundung statt. Dabei wird der gesamte Text verlesen und der Inhalt sowie die rechtliche Tragweite erläutert. 

Broschüre: Alles was Recht ist.

1 Recht

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Mit der notariellen Urkunde wird ein rechtswirksames Dokument hergestellt, dessen Inhalt die Beteiligten bindet und das hohe Beweiskraft, insbesondere gegenüber Gerichten oder Behörden, besitzt. Nach der Beurkundung überwachen wir den gesamten Vollzug.

Wir holen beispielsweise Genehmigungen und Zeugnisse ein, beantragen Registereinträge, übernehmen notwendige Anzeigen bei Behörden, teilen Zahlungstermine mit und erteilen, wenn notwendig, die Vollstreckungsklausel zur zwangsweisen Durchsetzung von Ansprüchen.

Als Träger eines öffentlichen Amtes sind wir neutral und unabhängig. Deshalb vertreten wir nicht die Interessen einer Partei, sondern beraten alle Beteiligten unparteiisch. Durch die hohen Einstellungsvoraussetzungen und die mehrjährige Spezialausbildung wird eine herausragende fachliche und persönliche Qualifikation sichergestellt, die eine juristische Beratung auf höchstem Niveau gewährleistet. 

Wir sind zudem strengen Richtlinien und vielfältigen Amtspflichten unterworfen, deren Einhaltung regelmäßig durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts überprüft wird.