Notarkosten Fair und transparent
Das Beauftragen eines Notars ist oft gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken. Dies liegt insbesondere daran, dass die Beratung und der Entwurf der Urkunde mit der Gebühr für die Beurkundung abgegolten sind, unabhängig davon, wie kompliziert oder beratungsintensiv eine Angelegenheit ist. Auch die gesamte Nachbereitung, der sog. „Vollzug“, ist meist schon abgedeckt. Im Europäischen Vergleich bewegen sich die in Deutschland anfallenden Kosten und Gebühren für die wichtigsten Rechtsgeschäfte daher im unteren Drittel.
Nur wenn es zu keiner Beurkundung durch den Notar kommt, entstehen separate Gebühren für eine Beratung bzw. Entwurfserstellung.
Gebührensystem
Wir Notare erheben für unsere Tätigkeit Gebühren nach einem gesetzlich festgelegten sozialen Gebührensystem, das sich ausschließlich nach dem Geschäftswert der Angelegenheit richtet. Der Gesetzgeber hat sich für dieses Gebührensystem entschieden, weil es den Beteiligten eine Reihe von Vorteilen bietet:
- Da sich die Kosten nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Geschäfts bemessen, ist auch bei Angelegenheiten mit geringem Geschäftswert sichergestellt, dass die Notarkosten nicht außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert des Rechtsgeschäfts stehen und dennoch eine vollständige und kompetente Beratung erfolgt.
- Da es nicht auf die Komplexität und den Umfang einer Angelegenheit oder auf die vom Notar aufgewandte Arbeitszeit ankommt, können wir Ihnen schon vor der Beauftragung die voraussichtlichen Kosten einer geplanten Beurkundung mitteilen, wenn Sie uns alle benötigten Informationen zur Wertberechnung zur Verfügung stellen. Die Notarkosten sind daher transparent und berechenbar.
- Die Beratung und der Entwurf der Urkunde sind mit der Gebühr für die Beurkundung abgegolten, unabhängig davon, wie kompliziert oder beratungsintensiv eine Angelegenheit ist.
- Die gleiche Leistung kostet bei jedem Notar das Gleiche. Wir dürfen weder höhere noch niedrigere Gebühren als die gesetzlich festgesetzten in Rechnung stellen.
- Die Richtigkeit unserer Kostenrechnungen wird regelmäßig staatlich überprüft.
Zögern Sie nicht, uns vor der Inanspruchnahme unserer Amtstätigkeit auf die zu erwartenden Kosten anzusprechen – über diese geben wir Ihnen gerne Auskunft.