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Immobilien Die teuerste Anschaffung im Leben

Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes neutral und unabhängig. Er vertritt daher nicht einseitig die Interessen nur einer Partei, sondern berät sämtliche Vertragsparteien unparteiisch. Durch seine herausragende Qualifikation gewährleistet er eine rechtliche Beratung auf höchstem Niveau und sorgt für einen fairen und ausgewogenen Vertrag. Hierdurch werden Risiken vermieden und spätere Streitigkeiten bereits im Vorfeld verhindert. Zudem sorgt der Notar für eine reibungslose und sichere Abwicklung des Kaufvertrags.

Eine besonders wichtige Rolle kommt dem Notar zu, wenn der Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen abgeschlossen wird. Dann sorgt er dafür, dass unerfahrene Vertragsbeteiligte nicht übervorteilt werden und keinen einseitigen Risiken ausgesetzt sind.

  • Vor der Beurkundung

    Die wesentlichen Inhalte des Vertrages werden im Vorfeld abgesprochen: Wie hoch ist der Kaufpreis, wann ist das Objekt bezugsfertig, in welchem Zustand befindet es sich, werden bewegliche Gegenstände mitverkauft etc. Mit diesen Daten wenden Sie sich dann an uns; nutzen Sie hierfür gern unsere Formulare. Wir klären zunächst den Sachverhalt vollständig, bevor wir prüfen, ob und wie die gewünschten Vereinbarungen rechtlich umgesetzt werden können. So verschaffen wir uns selbstverständlich anhand des Grundbuchauszugs Kenntnis von den Eigentumsverhältnissen, den bestehenden Belastungen des Kaufobjekts und etwaigen Hindernissen für die Durchführung des Vertrages. Zudem zeigen wir gegebenenfalls verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten auf und weisen Sie auf mögliche Risiken hin.

    Im Vordergrund steht der sichere Leistungsaustausch, das heißt, dass der Verkäufer sein Eigentum erst verliert, wenn er den Kaufpreis erhalten hat und andererseits der Käufer sein Geld erst aus der Hand gibt, wenn sichergestellt ist, dass er Eigentümer der Immobilie wird. Die wirtschaftliche Bewertung eines Vertrags, insbesondere die Angemessenheit des Kaufpreises, gehört dagegen nicht zu den Aufgaben des Notars. Auch in steuerlicher Hinsicht berät der Notar die Beteiligten grundsätzlich nicht. Wollen die Vertragsbeteiligten sich hier Klarheit verschaffen, so sollten sie sich vor Beurkundung an einen Steuerberater oder an das Finanzamt wenden.

    Schließlich setzen wir die individuellen Vorstellungen von Käufer und Verkäufer juristisch korrekt in einen maßgeschneiderten Entwurf um. Diesen stellen wir Ihnen rechtzeitig vor Beurkundung zur Verfügung, bei einem Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer mindestens zwei Wochen. So erhalten alle Vertragsparteien Gelegenheit, sich vorab mit dem Vertrag auseinanderzusetzen. Bei etwaigen Rückfragen stehen wir als Ansprechpartner zu Verfügung.

    Sofern Sie als Käufer ein Finanzierungsdarlehen aufnehmen wollen, empfiehlt es sich dringend, möglichst bald mit der finanzierenden Bank die Einzelheiten zu besprechen. Da das Darlehen regelmäßig mit einer Grundschuld am Kaufobjekt abgesichert wird, teilt die Bank uns die Einzelheiten mit und wir können auch diese Urkunde für Sie vorbereiten.

  • Die Beurkundung

    Bei der Beurkundung des Kaufvertrages verliest der Notar den vollständigen Vertrag Wort für Wort, erläutert den Inhalt und weist auf die rechtliche Tragweite des Rechtsgeschäfts hin. Käufer und Verkäufer haben in der Beurkundungsverhandlung jederzeit die Möglichkeit, offene Punkte anzusprechen.

    Sind alle Fragen beantwortet und letzte Änderungswünsche eingearbeitet worden, unterzeichnen die Vertragsbeteiligten und der Notar die Urkunde. Sofern dem Notar die Daten für die Grundschuld vorab mitgeteilt worden sind, kann diese sogleich im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.

  • Nach der Beurkundung

    Ist der Kaufvertrag unterschrieben, kümmern wir uns in den kommenden Wochen um den reibungslosen Vollzug des Kaufvertrags. Sie können sich währenddessen ungestört mit den für sie wichtigen Dingen wie Umzug, Einrichtungsplanung etc. beschäftigen.

    Wir holen alle erforderlichen Genehmigungen und andere zum Vollzug notwendige Erklärungen von Behörden ein, übernehmen den Schriftverkehr mit Gerichten und Grundbuchamt und die notwendige Anzeige beim Finanzamt. Auch die komplizierte Abwicklung mit abzulösenden und finanzierenden Banken erledigen wir Notare. Wir sichern den Käufer durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch gegen den Verlust seiner Rechte aus dem Kaufvertrag ab und sorgen für die Eintragung seiner Finanzierungsgrundschuld.

    Steht fest, dass dem Eigentumserwerb keine Hindernisse mehr im Wege stehen, informieren wir beide Vertragsteile darüber, dass der Kaufpreis nunmehr unbesorgt bezahlt werden kann. Nach der Zahlung des Kaufpreises beantragen wir die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt und überwachen deren Vollzug. Abschließend teilen wir dem Käufer mit, dass dieser nun endgültig neuer Eigentümer des Vertragsobjekts geworden ist.

Broschüre: Vom Wunsch zur Wirklichkeit

4 Immobilien

Immobilienkauf braucht Sicherheit

Download Broschüre pdf 10.63 MB

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