Die wesentlichen Inhalte des Vertrages werden im Vorfeld abgesprochen: Wie hoch ist der Kaufpreis, wann ist das Objekt bezugsfertig, in welchem Zustand befindet es sich, werden bewegliche Gegenstände mitverkauft etc. Mit diesen Daten wenden Sie sich dann an uns; nutzen Sie hierfür gern unsere Formulare. Wir klären zunächst den Sachverhalt vollständig, bevor wir prüfen, ob und wie die gewünschten Vereinbarungen rechtlich umgesetzt werden können. So verschaffen wir uns selbstverständlich anhand des Grundbuchauszugs Kenntnis von den Eigentumsverhältnissen, den bestehenden Belastungen des Kaufobjekts und etwaigen Hindernissen für die Durchführung des Vertrages. Zudem zeigen wir gegebenenfalls verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten auf und weisen Sie auf mögliche Risiken hin.
Im Vordergrund steht der sichere Leistungsaustausch, das heißt, dass der Verkäufer sein Eigentum erst verliert, wenn er den Kaufpreis erhalten hat und andererseits der Käufer sein Geld erst aus der Hand gibt, wenn sichergestellt ist, dass er Eigentümer der Immobilie wird. Die wirtschaftliche Bewertung eines Vertrags, insbesondere die Angemessenheit des Kaufpreises, gehört dagegen nicht zu den Aufgaben des Notars. Auch in steuerlicher Hinsicht berät der Notar die Beteiligten grundsätzlich nicht. Wollen die Vertragsbeteiligten sich hier Klarheit verschaffen, so sollten sie sich vor Beurkundung an einen Steuerberater oder an das Finanzamt wenden.
Schließlich setzen wir die individuellen Vorstellungen von Käufer und Verkäufer juristisch korrekt in einen maßgeschneiderten Entwurf um. Diesen stellen wir Ihnen rechtzeitig vor Beurkundung zur Verfügung, bei einem Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer mindestens zwei Wochen. So erhalten alle Vertragsparteien Gelegenheit, sich vorab mit dem Vertrag auseinanderzusetzen. Bei etwaigen Rückfragen stehen wir als Ansprechpartner zu Verfügung.
Sofern Sie als Käufer ein Finanzierungsdarlehen aufnehmen wollen, empfiehlt es sich dringend, möglichst bald mit der finanzierenden Bank die Einzelheiten zu besprechen. Da das Darlehen regelmäßig mit einer Grundschuld am Kaufobjekt abgesichert wird, teilt die Bank uns die Einzelheiten mit und wir können auch diese Urkunde für Sie vorbereiten.